Begriff Gemeinde Lexikalischer Beitrag

Alter der Reife

Im Kitáb-i-Aqdas bestimmt Bahá’u’lláh den fünfzehnten Geburtstag als Beginn des „Alters der Reife“. Von diesem Tag an gelten für den Gläubigen eine Reihe von geistigen Pflichten, so das Fasten, das tägliche Pflichtgebet, das tägliche Sprechen des „Größten Namens“. Von den rituellen Bestattungsvorschriften werden das Totengebet und das Tragen des Totenrings prinzipiell mit dem Reifealter verbindlich, letzteres Gebot ist jedoch im Westen noch nicht eingeführt.