(1779–1835) seit ca. 1822 iranischer Ministerpräsident, mit ‘Abbás Núrí, dem Vater Baha’u’llahs freundschaftlich verbunden. Er gilt als Reformpolitiker. Abu’l-Qásim-i-Faráhání wurde in Arak (Iran) geboren. Am 28. Juni 1835 ließ ihn Muḥammad Sháh auf Betreiben von Ḥájí Mírzá Áqásí erwürgen.
Mujtahid
siehe ‘ulamá’
Ulamá
arab./pers. „Gelehrte“, sing. ‘álim bzw. ‘alím, „Gelehrter“, „Wissenschaftler“, „Theologe“; Sammelbegriff für die Religionsgelehrten des Islam, umfasst u.a. Rechtsgelehrte/Richter (muftí), Richter (qádí) und Theologen (mutakallimún). Im schiitischen Islam eine deutlich von den religiösen Laien unterschiedene Institution, die der westlichen Vorstellung einer „Geistlichkeit“ oder Priesterkaste sehr nahe kommt. Dort seit dem 19. Jahrhundert hierarchisch aufgebaut mit dem Mujtahid an der Spitze. Die Stellung des mujtahid berechtigt zur eigenständigen Entscheidungsfindung in Fragen religiösen Rechts (arab. ijtihád, „Anstrengung“). Solche Entscheidungen sind rechtsverbindlich und jeder, der nicht diesen Rang besitzt, muss dem Vorbild eines lebenden mujtahid folgen, eine Pflicht, die taqlíd („Imitation“, „Nachahmung“) genannt wird.
Baha’u’llah warnt ausdrücklich vor den „gefährlichen Pfaden der Nachahmung (taqlíd)“ und untersagt diese Praxis. An ihre Stelle tritt für alle Menschen die „selbständige Suche nach Wahrheit“. Gleichwohl weist er den ‘ulamá’ fi’l-Bahá‘, den „Gelehrten in Bahá“ einen hohen Rang und eine zentrale Erziehungsfunktion für die Gesellschaft zu (Kitáb-i-Aqdas 173; vgl. auch Abdul-Baha, Das Geheimnis Göttlicher Kultur, S. 38ff). Ihre Entscheidungen sind jedoch nicht verbindlich und allenfalls Grundlage für die institutionalisierte Rechtssetzung. Im Sinne eines stets unabgeschlossenen, offenen Diskurses stehen die ‘ulamá’ „im Mittelpunkt der Gesetzgebung“ (Geheimnis, S. 41).
Fatḥ-‘Alí Sháh (ca. 1771 – 1834)
persischer Monarch aus der Qájáren-Dynastie, regierte 1797-1834. Im Verlauf seiner Regentschaft gingen einige Gebiete im Norden des Landes an Russland verloren. Sein Verhältnis zu den führenden ‘Ulamá war durchaus spannungsreich. Um seine Herrschaft zu stabilisieren suchte Fatḥ-‘Alí Sháh durch Protektion Unterstützung in ihren Reihen. Auch Shaykh Aḥmad-i-Ahsá’í, der an politischen Fragen uninteressiert war, stand in seiner Gunst. Mit ihm führte der Schah einen Briefwechsel zu religiösen Fragen. Fatḥ-‘Alí Sháh ist notorisch für die große Zahl seiner Frauen, Konkubinen und Kinder. Er starb am 20. Oktober 1834.
Beichte
die Institution der Beichte ist im Bahaitum verboten, da ein derartiges „Sündenbekenntnis … zur Demütigung und Erniedrigung“ führe, Gott aber „nicht möchte, dass Seine Diener gedemütigt werden“ (Baha’u’llah, Botschaften 3:14; Kitáb-i-Aqdas 34). Statt dessen sollte im Gebet um Gottes Vergebung gebeten werden. Das persönliche Eingeständnis von Fehlern oder Schuld gegenüber andern bleibt davon unberührt.
Báqir-i-Tabrízí, Mullá
einer der Buchstaben des Lebendigen. Er begleitete Baha’u’llah auf dem Weg nach Ṭabarsí und diente dem Báb bei der Übermittlung seiner Dokumente nach Teheran an Bahá’u’lláh als Bote. Er überlebte alle anderen Buchstaben des Lebendigen und wurde als einziger aus dieser Gruppe Baha’i. 1881 starb er in Istanbul.
Qá’ím
Muḥammad-Riḍá, Sayyid
Vater des Báb, gestorben gegen 1826
Khál-i-Akbar
der „Größere Onkel“, Ḥájí Mírzá Sayyid Muḥammad (1798–1876), Onkel mütterlicherseits des Báb.
Fáṭima
jüngste Tochter des Propheten Muḥammad und seiner Frau Khadíja, geb. 606 in Mekka, gest. 632 in Medina, Gattin des Kalifen und ersten Imam ‘Alí-ibn-Abí-Ṭálib, Mutter von Ḥasan und Ḥusayn, Ahnfrau der Fáṭimiden und aller Sayyids. Nach schiitischer Tradition wurde ihr allein zum Trost nach dem Tode ihres Vaters das „Verborgene Buch der Fáṭima“ offenbart; mit ihm identifiziert Baha’u’llah seine Verborgenen Worte.